Es gäbe in der Frage der Vermögensbesteuerung einen naheliegenden Kompromiss, der alles andere als ein fauler wäre. Die steuerliche Leistungsfähigkeit eines Menschen hängt nicht wirklich davon ab, was er in einem Jahr verdient, sondern vor allem davon, welchen Vermögensstock er bereits besitzt. Es ist an der Zeit, über eine am Vermögen orientierte Einkommenssteuer nachzudenken.

Die Fronten sind verhärtet: Befürworter und Gegner einer Vermögensbesteuerung – populistisch „Reichensteuer“ genannt – stehen sich unversöhnlich gegenüber. Beide haben sachlich gute Gründe für ihre Position: „Starke Schultern müssen mehr tragen“, sagen die Befürworter. „Bereits besteuertes Geld, darf nicht noch einmal besteuert werden“, kommt von den Gegnern. Letztere Position ist bereits verfassungsgerichtlich bestätigt worden.
Dabei wäre ein Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen alles andere als ein fauler Kompromiss. Denn man muss ja nicht auf bestehendes und damit bereits versteuertes Vermögen zugreifen, um die wirklich starken Schultern stärker zu belasten. Die steuerliche Leistungsfähigkeit eines Menschen hängt nicht wirklich davon ab, was er in einem Jahr verdient, sondern vor allem davon, welchen Vermögensstock er bereits besitzt. Es ist Zeit über eine am Vermögen orientierte Einkommenssteuer nachzudenken.
Das derzeitige Steuersystem orientiert sich an der Höhe des Einkommens nicht am Besitz. Es belastet damit zum Beispiel regelmäßig übergebührlich den jungen Familienvater, der erstmals ein gutes Einkommen erhält. Vermögensaufbau wird damit systematisch erschwert oder leider oft auch unmöglich gemacht. Umgekehrt bleibt der vermögende Erbe mit geringem Erwerbseinkommen, wenn er nur zum Zeitvertreib oder aus Statusgründen einer kleinen Beschäftigung nachgeht, von Steuern weitgehend befreit. Mit einer am Vermögen orientierten Einkommenssteuer könnte man diesen Effekt umkehren.
In einem vermögensorientierten Einkommenssteuersystem würden Vermögensklassen die bisherigen Steuerklassen ersetzen oder ergänzen. In der untersten Klasse sollte weit mehr als das bloße Existenzminimum von jeglicher Steuerzahlung befreit sein. Denn es muss dem Bürger zunächst erlaubt sein, auskömmlich für sich selbst zu sorgen, ehe er von der Gemeinschaft in die Pflicht genommen wird. Weitere Vermögensklassen sollten in sehr groben Schritten angelegt sein, beispielsweise: Vermögen von über Hunderttausend Euro, über eine Million, zwei Millionen, fünf Millionen und so weiter. In diesen Vermögensklassen sollte der Steuersatz der Einkommenssteuer stufenweise angehoben werden. Die Vermögensklasse des Steuerpflichtigen sollte vornehmlich auf Selbstauskunft beruhen und nur in größeren Intervallen vom Finanzamt grob nach Augenschein überprüft werden. Nur bei starken Differenzen zwischen der Selbsteinschätzung und der Einschätzung durch das Finanzamt ist eine Offenlegung geboten. Alle Einkommen, egal ob Lohneinkommen, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Mieten, Zinsen, Aktiengewinne und so weiter, sollten dabei gleich behandelt werden. Auch über eine Einbindung von Erbschaften und Schenkungen in dieses am Vermögen orientierte Steuersystem sollte man nachdenken.
Ein solches Steuersystem böte im Vergleich zum heutigen viele Vorteile. Der wichtigste Vorteil wäre sicher, dass Gutverdiener, die aber bisher wenig besitzen, beim Vermögensaufbau massiv unterstützt würden. Auch gäbe es positive natürliche Umverteilungseffekte, weil reiche Bürger größere Summen an bedürftigere Familienmitglieder oder Freunde abgeben würden, um die Einstufung in höhere Vermögensklassen zu vermeiden. Da auch Sozialleistungen schon heute oftmals unter Vermögensvorbehalt stehen, wäre ein weiterer Nebeneffekt dann auch die Entlastung des Sozialsystems, da die Bürger durch diese freiwillige Umverteilung grundsätzlich mehr besitzen würden. Hierdurch würde die Vermögensspreizung über die Gesamtgesellschaft langfristig geringer werden. Oder mit einem etablierten Sprachbild ausgedrückt: Die Schere zwischen Arm und Reich würde wieder geschlossen werden. Ein vermögensorientiertes Einkommenssteuersteuersystem würde somit auch einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Selbstredend muss ein solches Steuersystem nicht von heute auf morgen komplett eingeführt werden. Es kann als prozentualer Einkommenssteuerzuschlag bei höheren Vermögen getestet werden. Auch wäre es mit anderen Konzepten wie den bestehenden Steuerklassen oder einem Familiensplitting natürlich jederzeit sinnvoll kombinierbar.
Die Altparteien meiden dennoch die Diskussion um einen Kompromiss in der Vermögensbesteuerung wie der Teufel das Weihwasser. Sie kochen lieber weiterhin auf der Spaltung in Arm und Reich ihr trübes Süppchen. Für junge Parteien wie die AfD oder das BSW böte ein solches neues Steuersystem aber eine erhebliche programmatische Profilierungsmöglichkeit gegenüber der politischen Konkurrenz. Gerade die AfD wäre als bekennend rechte Partei der Einigkeit unseres Volkes in besonderer Weise verpflichtet. Diese Einigkeit muss sich auch im wirtschaftlichen und sozialen Bereich widerspiegeln. Die AfD wäre daher prädestiniert, auch der zunehmenden Spaltung in Arm und Reich entschlossen entgegenzuwirken. Der Vorschlag einer am Vermögen orientierten Einkommenssteuer stünde daher besonders der AfD gut zu Gesicht.
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