Darf man Lauterbach und Spahn Massenmörder nennen?

Der Schwelbrand der Impfschuld wird unser Land nicht zur Ruhe kommen lassen. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen ist kein rückwärtsgewandtes Projekt, sondern eine der wesentlichsten Zukunftsfragen unseres Landes.

Dann klicken die Handschellen – Peter Hahne

Darf man Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Jens Spahn (der in diesem Zusammenhang bereits gerne vergessen wird) Massentotschläger oder gar Massenmörder nennen? Es gäbe ja einige Gründe, die dafür sprechen würden, aber vermutlich darf man sowas heutzutage nicht mehr. Jedenfalls darf man es nicht, ohne gravierende juristische Konsequenzen für sich selbst fürchten zu müssen. Denn Lauterbach und Spahn sind ja bis heute nicht als Massentotschläger oder Massenmörder verurteilt worden.

Statt die Geschehnisse der Coronazeit aufzuarbeiten, hat sich das herrschende Machtkartell in den letzten Jahren gegen allzu freimütige Kritik gründlich abgesichert. Die Maskenpflicht ging mit der Knebelung der Meinungsfreiheit einher. Ohne sich selbst einschränkend zu kommentieren, darf Bürger heute offenbar nur noch die Einschätzung von Gerichten referieren. Jede andere Äußerung kann ihm absurderweise als „unwahre Tatsachenbehauptung“ ausgelegt werden. Daher hat es sich eingebürgert, juristische Einschätzungen über die möglichen Vergehen von Altparteienpolitikern, mit „meiner Meinung nach“ oder „ich frage für einen Freund“, nochmals deutlich als persönliche Meinung zu kennzeichnen. Derart groteske Verrenkungen werden dem Bürger heute abgefordert, damit er bei seinen „Volksvertretern“ nicht in Ungnade fällt.

Vor der Merkel-Ära mussten sich Politiker ein wesentlich höheres Maß an Beleidigungen und übler Nachrede gefallen lassen. Die Begründung des damals noch intakten Verfassungsgerichts lautete, dass sich der Bürger, also der demokratische Souverän, sonst mit Kritik zurückhalten würde, da er fürchten müsste, strafrechtlich belangt zu werden. Eben diese Furcht beim Bürger zu erzeugen und ihn so in der freien Meinungsäußerung einzuschüchtern, ist heutzutage aber das mehr oder weniger unverhohlene Ziel zahlreicher Gesetzesinitiativen, wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder dem neu geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagraf (§188 StGB). Des Weiteren hat man sich mit der Verfassungsschutzkategorie „Delegitimierung des Staates“ einen Pseudostraftatbestand geschaffen, der in seiner gewollten Unschärfe auch auf kritische Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ (Faeser) einschüchternd wirken soll.

Zu diesen demokratieverachtenden Gesetzen kommt dann noch ein ebenso schändliches Gebaren staatlicher Institutionen hinzu, das keinesfalls mit der Coronazeit geendet hat. Als jüngstes, trauriges Beispiel muss man hier die „Gefährderansprache“ durch drei Polizisten nennen, die eine 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht holten, um mit ihr über ihre legalen Meinungsäußerungen auf TikTok zu „reden“.

Dass derlei jedoch kaum noch den von den Regierenden gewünschte Effekt erzielt, liegt an der zunehmenden Verzweiflung und Wut im Volk, die durch derartige Aktionen eher noch weiter angeheizt wird. Deshalb ist über kurz oder lang mit weiteren repressiven Maßnahmen zu rechnen. Die Abwärtsspirale in den Totalitarismus wird sich weiter drehen. Kurze Verschnaufpausen in diesem Prozess wird es immer wieder geben, um die Widerstandswellen im Volk ins Leere laufen zu lassen und so zum Erlahmen zu bringen. Wem es also Ernst ist mit der Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, der muss sich auf eine langwierige politische Auseinandersetzung einrichten.

Auch ein blau gefärbtes Regierungsbündnis würde allenfalls einen Etappensieg bedeuten. Man sollte eine eventuelle Regierungsbeteiligung der AfD auf keinen Fall mit einem Ende der verschwörungsgleichen Herrschaft über das Volk verwechseln. Das uns derzeitig beherrschende Machtkartell ist auch international derart stark und gut vernetzt, dass es die Fäden niemals endgültig aus der Hand geben wird. Es wird nach neuen Wegen suchen, das Heft des Handelns wieder in die Hand zu bekommen.

In den offiziellen Verlautbarungen wollen sich die Altparteien derzeit politisch „nach vorne“ flüchten. Sie trösten sich damit, dass Parteien nach wie vor für Zukunftsversprechen gewählt werden, indem sie weiterhin haltlose Lösungen für Krisen anbieten, die sie selbst verursacht haben. In der Vergangenheit recht gehabt zu haben, honoriert der Wähler (leider!) in der Tat bis heute nicht.

Der Schwelbrand der Impfschuld wird unser Land aber nicht zur Ruhe kommen lassen. „War dies möglich, so ist alles möglich“, mit diesem Satz hat Michael Andrick das Trauma auf den Punkt gebracht, das unsere gesamte Gesellschaft seit den repressiven Corona-Maßnahmen bewusst oder unbewusst prägt. Eine ernstgemeinte tiefgehende Corona-Aufarbeitung ist daher keineswegs ein rückwärtsgerichtetes Projekt. Sie ist für unser Volk vielmehr DIE Weichenstellung, wenn es künftig in Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung leben möchte.

Doch selbst wenn Corona irgendwann auch juristisch aufgearbeitet werden sollte und eines Tages bei den Corona-Tätern tatsächlich „die Handschellen klicken“, sind wir noch lange nicht wieder auf dem Pfad von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Denn der Totalitarismus ist in der Coronazeit nicht vom Himmel gefallen. Die Ursachen für das, was in den Corona-Jahren für jedermann sichtbar geworden ist, liegen tiefer. Die „Erosion des Rechts“ (Paul Kirchhof) hat schon lange vor Corona und auch lange vor der „Flüchtlingskrise“ begonnen.

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