Next Big Thing: Demokratie/AfD

Durch die jetzt rasch ansteigende Zustimmung in der Bevölkerung wird die Beobachtung der AfD für die Altparteien selbst zunehmend problematisch. Die Demokratieverachtung der Verfahrensbetreiber tritt für die Bürger immer offensichtlicher zutage. Ein schnelles Ende mit Schrecken wäre für Faeser und Co. also allemal besser, als ein Schrecken ohne Ende.

Welche Krise ist die nächste?

Nancy Faeser kündigte bereits am Wahlsonntag in Sonneberg an, dass sie definitiv ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten gedenkt. Noch während die AfD also lediglich als „Verdachtsfall“ gilt, will Faeser schon „definitiv“ ein Verbotsverfahren einleiten. Eine abschließende Beweisaufnahme durch die ihr unterstellte Verfassungsschutzbehörde, in der die AfD ausdrücklich als „gesichert verfassungsfeindliche Bestrebung“ bewertet würde, scheint für die „Justizministerin“ irgendwie ein unnötiger Firlefanz zu sein. Man möchte Faeser dabei durchaus zustimmen, dass eine solche Bewertung durch eine abhängige Regierungsbehörde wenig objektive Aussagekraft hat.

Allerdings überrascht hier, in welcher Art eine „Justizministerin“ den bürokratischen Gang der Dinge sabotiert. Mit ihrer Entschlossenheit will Faeser sicher suggerieren, dass die Dinge im Fall der AfD klar seien und alles für ein juristisches Verbot dieser Partei spräche – doch nichts könnte tatsächlich falscher sein. Sie möchte durch dieses Auftreten natürlich auch zukünftige Richter in einem entsprechenden Verbotsverfahren unter Druck setzen. Ob denen das gefällt, wird sich erst noch zeigen. Wie schon bei der Grundgesetzestreue der Beamten dreht Faeser offenbar auch für Parteienverbote in dieser Weise die Beweislast einfach um: Der bloße Verdacht reicht, um ein Verbotsverfahren einzuleiten. Warum erspart sie den Beamten ihrer Behörde dann nicht die teure und aufwändige Beobachtung? Und wer ist hier eigentlich die wirkliche Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaat?

Die Beobachtungslogik, die das Gesetz vorschreibt, muss zwangsläufig immer zu einer Höherstufung der AfD führen. Ansonsten müsste man die Beobachtung nämlich einstellen. Wenn das ganze Verfahren dann also sang- und klanglos ohne einen Verbotsantrag enden würde, wäre das natürlich der politische Super-GAU für die Altparteien. Denn das käme einem Gütesiegel für die AfD gleich – Motto: Staatlich geprüft und für unbedenklich befunden.

Durch die jetzt rapide steigende Zustimmung in der Bevölkerung wird die Beobachtung der AfD allerdings für die Altparteien selbst zum Problem. Die Demokratieverachtung der Verfahrensbetreiber tritt für die Bürger immer offensichtlicher zutage. Ein schnelles Ende mit Schrecken wäre für Faeser und Co. also allemal besser, als ein Schrecken ohne Ende. Zerrt sie die AfD jetzt schnell vor das Verfassungsgericht, könnte sie sich im Falle eines abschlägigen Urteils die Hände in Unschuld waschen und sich mit etwas verklausulierter Richterschelte aus der Affäre ziehen. Die Zwickmühle, in welche sich die Altparteien hier begeben haben, wäre damit aber immerhin abgeräumt. Man könnte also annehmen, Faeser wolle durch ihr demonstrativ borniertes Verhalten ein Verbotsverfahren von Anfang an zur Farce machen, um es auf diese Weise zügig scheitern zu lassen. Eine solche Strategie würde bei Faeser allerdings etwas Intelligenz und eine Wahrnehmungsfähigkeit für die Stimmung im Land voraussetzen. Weder das eine noch das andere kann man ihr ernsthaft unterstellen. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Dinge genau so laufen könnten.

Auch der „Demokratiecheck“, mit welchem die Altparteien versuchen, Robert Sesselmann (ein Volljurist mit Befähigung zum Richteramt!) den Amtsantritt unmöglich zu machen, lässt nichts Gutes erwarten. Es zeigt sich hier, dass nicht nur Frau Faeser nicht gewillt ist, die erwartbare politische Etablierung der AfD mit der gebotenen demokratischen Gelassenheit hinzunehmen.

Welchen Furor die Altparteien zu entfesseln imstande sind, konnte man während der politisch hausgemachten Krisenkaskade seit 2013 beobachten. Von der „Eurorettung“ über „Räfutschie Wälkam“ bis hin zu „Corona“ wurden immer weitere demokratische Gepflogenheiten und rechtsstaatliche Prinzipien geschliffen oder ganz abgeschafft.

Doch seit der Coronamaßnahmen-Krise wurde auch breiteren Bevölkerungsschichten die politischen Absichten hinter solchen hausgemachten Krisen offenbar. Denn all diese Krisen fielen niemals vom Himmel, sondern sie wurden geradezu mutwillig herbeigeführt. So wurde bereits in der „Coronazeit“ gerätselt, was das „Next Big Thing“ nach „Corona“ werden würde; also auf Deutsch etwa: Was wird wohl die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben wird? Das war, wie wir heute wissen, die außenpolitische Eskalation mit Russland. Diese Konfrontation lässt sich aber nicht weiter steigern, ohne einen heißen Krieg mit deutscher Beteiligung zu riskieren. Kommt dann also jetzt endlich „Klima“?

Es war ja schon während der Coronazeit unschwer zu erkennen, dass die Klimaparanoia zukünftig nach dem Vorbild der Corona-Panik zur Steuerung der Massen eingesetzt werden soll. Doch für totalitäre „Klimamaßnahmen“ fehlt diesem Regime bisher noch die Kraft, wie man am verstolperten „Wärmepumpengesetz“ erkennen konnte. Solange sich die Altparteien mit einer echten Opposition herumschlagen müssen, wird die Klimaagenda der Einheitsparteien nicht durchschlagend umzusetzen sein. Deshalb ist davon auszugehen, dass es vor „Klima“ einen weiteren Zwischenschritt geben wird: Das „Next Big Thing“ wird also wohl die AfD selbst sein.

Man wird die Ausschaltung echter Opposition natürlich nicht einfach als das benennen, was sie ist, sondern von „Kampf für die Demokratie“ oder ähnlichem schwafeln. Aber mit Demokratie wird es ebenso wenig zu tun haben, wie die Corona-Maßnahmen mit Gesundheit zu tun hatten.

Falls ein Verbotsantrag gegen die AfD scheitert, wird man als nächstes sicher versuchen, ihr die Parteienfinanzierung zu entziehen. Das Verfahren wird gerade an der NPD erprobt. So begrüßenswert zwar eine Entziehung der Parteienfinanzierung für ALLE Parteien wäre, so undemokratisch wäre es, wenn der Entzug nur ausgewählte Parteien beträfe (gilt übrigens auch für die NPD). Denn das Geld aus dieser Parteienfinanzierung ist die wesentlichste finanzielle Grundlage für nicht etablierte Parteien. Im Sinne der gebotenen materiellen „Waffengleichheit“ ist eine solche Maßnahme also kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Verstoß gegen demokratische Grundsätze.

Auch wer keine besonderen Sympathien für die AfD hat, kann daher dem weiteren Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land nicht gleichgültig zusehen. Den eigenen Totalitarismus als „Kampf gegen Faschismus“ zu tarnen, ist historisch betrachtet auch weder neu noch originell. Den Ostdeutschen ist diese Masche spätestens seit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 bekannt, der schon damals von der DDR-Führung als „faschistischer Putsch“ geframet wurde. Die schäbige Instrumentalisierung und Verharmlosung der Naziverbrechen, die mit einer solchen Rhetorik einhergeht, müsste für sich genommen schon bei jedem anständigen Menschen lautstarken Widerspruch hervorrufen. Ostdeutsche haben in den 40 Jahren der DDR am eigenen Leib gespürt, wozu „antifaschistischer Schutzwälle“ und ähnliches wirklich dienen: zum Einsperren, zur Zensur und zur Kontrolle der eigenen Bürger. Das ist auch dieses Mal nicht anders.

Deshalb: Jede Stimme für die AfD, jeder neue Landrat, jeder Bürgermeister und jeder Abgeordnetensitz im kleinsten Kommunalparlament macht ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die AfD unwahrscheinlicher. Denn gegen rund ein Drittel der Bürger wie in Thüringen sind Parteiverbote nicht durchsetzbar, ohne dass das Regime erneut Panzer auffahren müsste und damit auch international demaskiert wäre.

Noch im Jahr der Gründung der AfD in 2013 entschieden sich die Altparteien, den Pfad demokratischer und rechtsstaatlicher Gepflogenheiten zu verlassen. Seitdem hat sich die Spaltung der Gesellschaft, angeheizt von den um ihre Pfründe bangenden etablierten Politikern, Jahr um Jahr verstärkt. Die gesellschaftliche Wunde muss aber dort heilen, wo sie aufgerissen wurde, sonst kommt es zu schiefen Verwachsungen, die nur neues gesellschaftliches Leid bedeuten. Es reicht daher nicht aus, Parteien zu unterstützen, die irgendwie annähernd das Gleiche fordern, wie die AfD. Abgesehen davon, dass solche scheinoppositionellen Parteien diese Forderungen im Fall einer Regierungsbeteiligung nicht umsetzen, fehlt bei einer solchen Wahl das klare Zeichen des Wählers, dass er den undemokratischen Umgang mit der AfD als solchen erkannt hat und nicht länger hinzunehmen bereit ist.

Vor Merkel war dies in unserem Land noch Konsens: Für die Demokratie zu streiten bedeutet nicht, unliebsame Parteien einfach zu verbieten oder ihre Mitglieder zu schikanieren. Für die Demokratie zu streiten bedeutet, auch dann für die Rechte der Opposition aktiv einzutreten, wenn man ihre Ansichten nicht teilt. Denn eine „Regierung“ gibt es in jeder diktatorischen Bananenrepublik. Erst der faire Umgang mit der Opposition kennzeichnet die Demokratien.

Wir Bürger müssen selbst dafür Sorge tragen, dass wir zukünftig noch in einer Demokratie leben können, die den Namen auch verdient. Denn gerade die selbsternannten „demokratischen Parteien“ scheinen daran keinerlei Interesse mehr zu haben.

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