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Freiburg: Verfolgung der Querdenker

Gastautor Harald Noth über mehr als fragwürdige Urteile in Freiburg gegen Maßnahmen- und Impfkritiker. Geschichtliche Assoziationen werden offenbar mit der Keule der Holocaust-Verharmlosung strafbewehrt; allerdings nur, wenn dies im Sinne der Mächtigen opportun erscheint. Der Artikel erschien zuerst auf Harald Noths Blog „Lueg ins Land“.

„Recht, Unrecht“ / Bild: geralt auf pixabay.com / Lizenz: pixabay Lizenz

Es gibt von linken Richtern schon seit längerem Urteile, bei denen die politische Tendenz unübersehbar ist. Besonders aber seitdem Angela Merkel in autokratischer Manier die Auswechslung des Verfassungsschutzchefs und des Chefs des Bundesverfassungsgerichts veranlasst hat, kommen aus der Justiz immer mehr Repressionsmaßnahmen gegen Oppositionelle. So auch gegen die Querdenkerbewegung. So sitzt deren Begründer, Michael Ballweg, seit 29. Juni 2022 im Gefängnis, weil er Spendengelder veruntreut haben soll – es geht um Beträge, die beim Bundeskanzler nicht einmal in der Portokasse eine Rolle spielen würden. Der Regierungschef selbst war und ist verdächtig, in der Cum-Ex-Affäre an die 10 Millionen Steuerraub durch die Warburgbank begünstigt zu haben – er sah keinen Tag das Gefängnis von innen, er kann sich – sehr praktisch – nicht mehr an Details erinnern.

Auch in Freiburg geht es gegen die Querdenker. Mit der Verurteilung einzelner soll die ganze Bewegung eingeschüchtert werden. So wurde jetzt ein Demonstrant zu 60 Tagesätzen verurteilt. Sein Verbrechen bestand darin, Parolen gezeigt zu haben, die laut Badische Zeitung „an die Phrasen des nationalsozialistischen Terrorregimes angelehnt waren.“ Das stimmt, der Verurteilte hatte solches gezeigt: „Wollt Ihr die totale Sicherheit? Impfung macht frei! Heil Impfung!“ Mit einem gebastelten Torbogen und der Inschrift „Impfen macht frei!“ soll er „den Völkermord durch den Nationalsozialismus mit den Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie verglichen und gleichgesetzt haben“. Jetzt wird ihm vorgeworfen, er „verharmlose die Gräueltaten während der Gewaltherrschaft des so genannten Dritten Reiches“.

Auch hier misst die Justiz mit zweierlei Maß. Die Medien und die Altparteien werden nicht müde, die AfD oder einzelne ihrer Politiker und Strömungen mit den Nazis gleichzusetzen, das geschieht nicht zuletzt in den deutschen Parlamenten. Auch der Querdenkerbewegung wird unermüdlich vorgeworfen, sie sei von Nazis durchsetzt. Das ist zwar lächerlich, aber ernst gemeint, die linksgrünen Meinungsführer glauben das vielleicht selbst und zeugen damit von tiefer Unkenntnis des Nationalsozialismus und verharmlosen desselben.

Dass den Verurteilten die Lage der Ungeimpften an die der Juden erinnerte, überrascht mich nicht. Auch ich fühlte mich fast wie ein Jude, als ich als Nichtgeimpfter aus der deutschen Gesellschaft ausgeschlossen war: Kein Zutritt zum Gottesdienst, Besuchsverbot in Krankenhaus und Altersheim, kein Zutritt zu Versammlungen und Lokalen, versuchte Aufhetzung von Verwandten und Freunden und Fremden gegen mich und andere Ungeimpfte. Uns wurde die Schuld am Tod von unzähligen „An- oder mit- Corona Verstorbenen“ angelastet. Zerstörung von Geschäftsverbindungen, als Unternehmen durch Lockdown in die Knie gingen. Und und und.

Der verurteilte Elektroingenieur ist nicht der einzige in Freiburg; etliche andere, die bei einer Demo den Kundgebungsplatz nicht verließen, wie es die Polizei wollte, hatten Strafandrohungen von 500 €. Zum Vergleich: Die Antifa verlässt fast nie die Plätze, deren sie verwiesen wird. Hier unterbleibt eine Verfolgung fast immer.


Zum Original-Artikel auf dem Blog von Harald Noth:
http://www.noth.net/lueginsland/speicher2023/01-20-freiburg-verfolgung-der-querdenker.htm

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