Wovor der „Verfassungsschützer“ Thomas Haldenwang wirklich weggelaufen ist.
Am 15.11.24 erklärte Thomas Haldenwang (CDU) seinen Rücktritt als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. In diesem Amt hatte er sich bisher einen Namen als unerbittlicher Großinquisitor gegen die Oppositionspartei AfD gemacht. Pflichtgemäß wurde dieser Rücktritt in sämtlichen Medien kommentiert. Das naheliegende Motiv seines Rücktritts wurde jedoch niemals klar benannt; allenfalls wurde es thematisch gestreift.
Als Gründe für Haldenwangs Wechsel wurde angeführt, er sei schon lange „intern umstritten“ (Staatsfunk) oder er wolle sich seine Hetze gegen die AfD nun „mit einem Mandat belohnen lassen“ (Weidel). Die linientreuen Hauptstrommedien bedauerten, durch seinen Rücktritt habe Haldenwang das „rechte Narrativ“ gestärkt, dass der Verfassungsschutz keine unparteiische Behörde sei. Dazu muss man natürlich umgehend anmerken, dass hier kein „rechtes Narrativ bestärkt“ wurde, sondern dass vielmehr das Altparteien-Narrativ von der Unabhängigkeit dieser Behörde vor allen Augen als Unwahrheit entlarvt wurde.
All diese Erwägungen sind irgendwie richtig und wichtig, aber sie benennen das Hauptmotiv für Haldenwangs Amtsniederlegung nicht. Haldenwang hatte für die nähere Zukunft immer wieder, kaum verklausuliert, eine Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ in Aussicht gestellt. Irgendwann hätte er seinen markigen Worten dann auch Taten folgen lassen müssen. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen.
Haldenwang selbst weiß am besten, wie dünn die Beweislage gegen die AfD ist. Wie kann man sich also heimlich davon stehlen, ohne Sprüche wie „die Ratten verlassen das sinkende Schiff“ einkassieren zu müssen? Ganz einfach, man flieht nicht ins Dunkle, sondern man flieht ins Licht!
Auch wer selbst kein Geheimdienstler ist, wird das chinesische Strategem „versteck dich im hellen Licht“ in der einen oder anderen sprichwörtlichen Abwandlung kennen. Mit dem Wechsel in den Bundestag sieht der Rückzug vom Amt nicht mehr nach Flucht aus, sondern nach Angriff. Haldenwang verstärkt diese Illusion, indem er davon spricht, dass er den Kampf gegen die AfD nunmehr zu seiner „persönlichen Angelegenheit“ machen wolle. Mit anderen Worten: Haldenwang gibt vor, er wolle jetzt, befreit von den letzten dürftigen rechtsstaatlichen Restriktionen, die ihm das deutsche Beamtenrecht auferlegt, frei gegen die AfD agieren können.
Was Haldenwang mit dieser Scheinoffensive vergessen machen möchte, ist folgendes: In keinem politischen Amt hätte er mehr Wirkungsmacht im „Kampf gegen rechts“, als eben in jenem Amt als oberster Verfassungsschützer, das er soeben verlassen hat. Diese Macht hätte er dort allerdings nur, wenn an den Vorwürfen gegen die AfD, die er seit Jahren ebenso lautstark wie inhaltlich unscharf in die Welt hinausposaunte, auch etwas dran gewesen wäre. Sein Rücktritt legt also nahe, dass Haldenwang in den letzten Jahren aus politischem Kalkül geblufft hat. Haldenwang selbst geht offenbar nicht von einem erfolgreichen AfD-Verbotsverfahren aus.
Als Abgeordneter kann Haldenwang die AfD weiterhin völlig faktenfrei verleumden, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Allerdings gibt es derartige Verleumder in den Reihen der Kartellparteien bereits mehr als genug. Haldenwang wird unter diesen nur noch einer von vielen sein. Doch reiht sich Haldenwang lieber in diese graue Schar der AfD-hassenden Kartellparlamentarier ein, als sich die Blöße zu geben, seine ungeheuerlichen Vorwürfe gegen die AfD entweder öffentlich zu widerrufen oder mit wehenden Fahnen vor Gericht unterzugehen.
Vielen „wackeren Kämpfern gegen rechts“ wäre eine solche persönliche Niederlage für die gute Sache egal. Doch was intellektuelle Demütigungen angeht, ist Haldenwang nicht ansatzweise so schmerzbefreit wie beispielsweise seine Ex-Chefin Nancy Faeser. Auch würde in Haldenwangs Partei, der CDU, eine solche Selbstaufopferung nicht annähernd so honoriert, wie dies im noch linkeren Spektrum der Kartellparteien der Fall ist. Haldenwang musste also für sich einen Ausweg finden, um seine Reputation und seinen Status zu retten. Also flüchtete er nicht „aus gesundheitlichen Gründen“ ins Pensionärsdasein, wie er es noch im Sommer angekündigt hatte, sondern er floh ins prestigeträchtige Rampenlicht des Bundestages, um seine Flucht vor der Verantwortung als Angriff zu tarnen.
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch das perfekte Timing des Rücktritts von Thomas Haldenwang: Der Rücktritt kommt einerseits VOR vor der fragwürdigen Hochstufung der AfD im Bundesamt für Verfassungsschutz, aber andererseits auch NACH der Abfassung des AfD-Verbotsantrags im Bundestag. Voraussichtlich kann Haldenwang also zukünftig bei seinem „Lieblingsthema AfD“ weiterhin im Ungefähren bleiben. Er muss vorerst nicht fürchten, sich beim Verbotsantrag allzu sehr inhaltlich festlegen zu müssen. Sollen sich doch andere die Hände schmutzig machen. Er selbst kann es weiter bei diffusen, faktenbefreiten Verleumdungen belassen, wie es auch schon sein Stil als Behördenchef war. Nach seinem Wechsel in die Legislative muss er nun also nicht mal mehr die finale juristische Überprüfung seiner jahrelangen Hetzkampagne fürchten.
Im Rampenlicht des Bundestags sitzt Herr Haldenwang also zukünftig als nackter Kaiser – um einmal bei chinesischen Metaphern zu bleiben. Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegen die AfD war zu jeder Zeit substanzlos. Haldenwang weiß es. Jeder weiß es.