Meinungsfreiheit wiederherstellen!

Ohne echte Meinungsfreiheit ist jegliche Demokratie sinnlos. Denn nur wo frei gesprochen werden kann, kann ein Volk sich auch als echter Souverän artikulieren. Wer fürchten muss, durch ein einziges falsches Wort strafrechtlich belangt zu werden, der wird im Zweifelsfalle lieber schweigen. Zur Meinungsfreiheit gehört es daher grundlegend dazu, zu jeder Fragestellung auch sachlich falsche Ansichten vertreten zu dürfen.

Symbolbild Meinungspluralismus / Lizenz: pixabay.com

Entweder hat man Meinungsfreiheit oder eine Debatte darüber, wo diese endet. Das Verbot der Holocaust-Leugnung in Paragraph 130 StGB hatte in dieser Hinsicht eine sehr schädliche Nebenwirkung, insbesondere auf die Mentalität der West-Deutschen.

Das Verbot der Holocaust-Leugnung hat die gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen auch nicht etwa befördert, sondern de facto behindert. Unter Strafandrohungen kann keine wirklich freie Debatte stattfinden. Und alle wissenschaftlichen Befunde stehen bei einer solchen Gesetzgebung unter dem mentalen Vorbehalt, dass andere Rechercheergebnisse ja ohnehin nicht „erlaubt“ seien. Dies gibt der Szene der Holocaust-Leugner – der hier mitnichten das Wort geredet werden soll – den unverdienten Nimbus, mit jeder noch so absurden Behauptung eine „verbotene Wahrheit“ auszusprechen, die man nur deshalb noch niemals vernommen habe, weil sie eben verboten sei.

Das tatsächliche Bedürfnis, den Holocaust zu leugnen, war dabei in den Nachkriegsjahren in der deutschen Bevölkerung denkbar gering. Vordergründig sollte dieses Gesetz vor allen Dingen signalisieren, dass Deutschland aus der Geschichte gelernt habe und jetzt die Verbrechen der Nazi-Zeit besonders ernst nimmt. Doch ist in diesem Gesetz auch die Sehnsucht der Adenauerzeit nach einem Schlussstrich, einem Ende der freien Debatte über diese lästigen und unbequemen Themen zu erkennen. So setzte dieses Gesetz in Wahrheit die totalitäre deutsche Denktradition fort, dass wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskurse durch strafbewehrte Verbote beendet werden dürften und könnten.

Wie gefährlich es ist, eine solche Basta-Haltung in einem noch so kleinen Bereich zuzulassen, zeigte sich erst kürzlich, als dieses Gesetz still und heimlich im „Omnibusverfahren“ auf andere, sehr unscharf bestimmte Sachverhalte erweitert wurde. Seitdem ist unklar, ob und für welche gegenwärtigen Kriegsverbrechen dieser Paragraph ebenfalls gilt. Für die Regierenden ist der Volksverhetzungsparagraph somit über Nacht zu einem bequemen Herrschaftsinstrument ausgebaut worden. Jeder Kritiker von regierungsamtlichen Einschätzungen aktueller Kriegshandlungen, hat fortan eine mögliche Strafverfolgung zu befürchten. So werden öffentliche Zweifel und Debatten, beispielsweise zum Kriegsgeschehen in der Ukraine, massiv behindert. Paragraph 130 StGB gehört daher gründlich überarbeitet oder besser sogar abgeschafft. (Von Stephan Brander gibt es eine sehr sehenswerte Bundestagsrede zu diesem Punkt.)

Wenn wir uns heute also Gedanken machen, wie wir zukünftig unser Land reformieren können, damit es den Namen Demokratie wieder verdient, müssen wir also auch dieses dicke Brett bohren und uns mutig den erwartbaren Verleumdungen aussetzen, die damit verbunden sein werden, wenn man den Volksverhetzungsparagraphen abschaffen oder reformieren will. Denn echte Demokratie kann nur auf echter Meinungsfreiheit gegründet werden. Es versteht sich von selbst, dass dann auch das unselige Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das ein klassisches Zensurgesetz darstellt, und Praragraph 188 StGB, den man eigentlich nur einen Majestätsbeleidigungsparagraphen nennen kann, ersatzlos zu streichen sind.

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